10 Jahre Greencard für IT-Experten

27.07.2010 | Berlin
Anlässlich des zehnjährigen Jubiläums der Greencard zieht der BITKOM eine positive Bilanz der Zuwanderungsregelung. Am 1. August 2000 wurden die ersten Arbeitsgenehmigungen für ausländische IT-Experten vergeben. Damit reagierte die damalige Bundesregierung auf den großen Mangel an IT-Spezialisten. Seitdem sind rund 33.000 IT-Experten auf diesem Weg nach Deutschland gekommen.

"Die Greencard hat eine wichtige Debatte über Zuwanderung angestoßen", sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer.

"Die derzeit gültigen Gesetze sind für den Zuzug von Hochqualifizierten aber immer noch zu restriktiv." Der BITKOM schlägt deshalb einen Drei-Stufen-Plan für eine erleichterte Zuwanderung von Hochqualifizierten nach Deutschland vor. Danach soll die bestehende Gesetzeslage verbessert, im Ausland aktiv für den Studien- und Arbeitsstandort Deutschland geworben und parallel dazu ein Konzept für die Einführung eines Punktesystems erarbeitet werden. "Der Expertenmangel ist eines der größten Herausforderungen der deutschen Wirtschaft in den kommenden zehn Jahren. Das Problem verschärft sich und wir müssen jetzt die Weichen für die Nachwuchssicherung unter Einbeziehung ausländischer Spezialisten stellen."

Aktuell geben ein Drittel der ITK-Unternehmen an, dass der Fachkräftemangel ein Hindernis für ihre Geschäftstätigkeit ist. Auf dem Höhepunkt des Aufschwungs im Jahr 2008 gab es zeitweise 45.000 offene Stellen für IT-Fachkräfte in der deutschen Wirtschaft. Neben Verbesserungen im Bildungssystem plädiert der BITKOM dafür, die Zuwanderung für Hochqualifizierte zu erleichtern. Zuletzt hatten sich Bundesforschungsministerin Annette Schavan, der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Stefan Mappus, sowie FDP Generalsekretär Christian Lindner für eine Reform des Zuwanderungsgesetzes ausgesprochen. In seinem Drei-Stufen-Plan schlägt der BITKOM folgende Maßnahmen vor:

1. Zügige Verbesserung der bestehenden Gesetzeslage: Bislang müssen Nicht-EU-Bürger einen festen Arbeitsplatz nachweisen, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Dabei prüft die zuständige Arbeitsagentur, ob der entsprechende Job nicht von auch von einem arbeitslosen Deutschen gemacht werden könnte. Bei Berufsgruppen wie IT-Experten und Ingenieuren, in denen der strukturelle Expertenengpass besonders groß ist, sollte auf diese so genannte Vorrangprüfung verzichtet werden. Das Mindesteinkommen für den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis sollte außerdem von 66.000 Euro im Jahr auf rund 40.000 Euro gesenkt werden.

2. Start einer Informations- und Marketing-Kampagne "Study and Work in Germany": Die bestehenden Möglichkeiten der Zuwanderung müssen im Ausland aktiv beworben werden. Dazu müssen die entsprechenden Informationen, z.B. auf einer zentralen Website, aufbereitet werden. Botschaften, Auslandshandelskammern und Wirtschaftsverbände sowie der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) sollten zu diesem Zweck eng zusammenarbeiten.

3. Kriteriengestütztes Auswahlverfahren: Eine unabhängige Kommission sollte ein Konzept ausarbeiten, wie die Zuwanderung auf Basis eines Punktesystems aktiv gesteuert werden kann. Danach kann eine bestimmte Zahl von Hochqualifizierten nach Deutschland einwandern, wenn sie Kriterien wie Qualifikation, Alter oder Sprachkenntnisse erfüllen und ein entsprechender Arbeitskräftebedarf besteht. Scheer: "Die Kriterien und die Zahl der Zuwanderer könnten von Politik und Wirtschaft gemeinsam je nach Bedarf und konjunktureller Lage festgelegt werden."

Quelle: Pressemeldung BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft,Telekommunikation und neue Medien e.V.

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