Google Street View
Trotz der weitreichenden datenschutzrechtlichen Bedenken warnt der vzbv vor überzogenen Reaktionen. "Das Ausmaß der aktuellen Debatte trägt eher zur Verunsicherung, denn zur Sensibilisierung bei", meint Falk Lüke, Referent im vzbv-Projekt "Verbraucherrechte in der Digitalen Welt". Sowohl die Unternehmen als auch die Politik seien der Öffentlichkeit nach wie vor Erklärungen schuldig, was sie in der nächsten Zeit zu tun gedenken, damit Verbraucher nicht um den Verlust ihrer Persönlichkeitsrechte fürchten müssen.
Kein Grund zur Hysterie
Verbraucher sollten bei der aktuell hitzigen Debatte einen kühlen Kopf bewahren und sich nicht verunsichern lassen. "Konkret geht es aktuell um die eine Frage, ob sie damit einverstanden sind, wenn die Straßenansicht ihres Hauses im Internet zu sehen ist oder nicht", so Lüke. Wenn nicht, sollten sie widersprechen. Informationen dazu, wie sie widersprechen können, finden Verbraucher auf der Website des vzbv-Projektes Verbraucherrechte in der digitalen Welt (surfer-haben-rechte.de).
Ohne erfüllte Voraussetzungen kein Dienst
Der vzbv kritisiert Google für das Vorpreschen im Alleingang, ohne sich mit der Politik, den Daten- und Verbraucherschützern in Deutschland abgestimmt zu haben. Dadurch nährt das Unternehmen die Befürchtungen, dass die kurze Frist zum Widerruf in der Sommerzeit nur eine Beruhigungspille ist, die deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher am Ende jedoch vor vollendete Tatsachen gestellt würden.
Aus Sicht des vzbv müssen noch einige Voraussetzungen erfüllt werden, damit der Dienst an den Start gehen kann. So muss Google vor einer Freischaltung des Dienstes:
- sicherstellen, dass personenbezogene Daten wie Abbilder von Personen und KFZ-Kennzeichen unumstritten unkenntlich gemacht werden. Gesichter leicht zu verpixeln, wie dies etwa in Großbritannien praktiziert wird, sei nicht ausreichend.
- alle Widersprüche abarbeiten. Ein Widerspruch muss auch über die von Google genannte Vierwochenfrist hinaus möglich sein.
Parallel dazu muss die Politik die Rechtslage in zwei wesentlichen Punkten anpassen:
- Die Verankerung eines Widerspruchrechts. Dies ist nach geltender Rechtslage strittig.
- Die gesetzliche Klarstellung, dass derjenige, der in Deutschland Daten erhebt, auch hiesiges Recht befolgen muss. Da Street View vom Google-Mutterkonzern mit Sitz in den USA betrieben wird, ist derzeit keineswegs sichergestellt, dass deutsche Verbraucher ihre Ansprüche überhaupt geltend machen können.
Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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