Google Street View - wir werden die Regierung nicht aus der Verantwortung lassen!
Die Regierung eiert in Sachen Street View weiter hin und her. Mal äußert sich Ministerin Aigner, mal Innenminister de Maiziere, und schließlich weist die Kanzlerin Herrn Pofalla an, das Chaos zu beenden. Offensichtlich will man nun aber doch keine gesetzliche Grundlage für das Widerspruchsverfahren bei Google Street View schaffen.
Dabei kann es aber doch nicht ernsthaft dem Good Will eines Unternehmens überlassen bleiben, ob und wie ein solches Widerspruchsverfahren für Betroffene auszugestalten ist. Der Hinweis auf die wichtige und richtige Panoramafreiheit greift bei diesem Dienst, der monopolartig den kompletten öffentlichen Raum dauerhaft und aus kommerziellen Interessen ins Netz stellt, zu kurz. Auch das Argument des Bundesinnenministers, es dürfe kein Lex Google geben, ist vorgeschoben. Niemand hat je eine solche Einzelfallregelung gefordert. Dem Bundestag liegt vielmehr ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor, der sich mit Geoinformationsdiensten allgemein befasst.
Angesichts des zerstrittenen Zustands der schwarz-gelben Koalition dürfte es sich beim Hinweis von Herrn de Maiziere auf ein geplantes allgemeineres Gesetz zum Internetdatenschutz um ein Verschieben auf den St. Nimmerleinstag handeln. Das Tempo, mit dem große Konzerne im Internet heute Fakten schaffen, duldet kein längeres Zögern. Abwarten ist gegenüber den Betroffenen unverantwortlich.
Gerade weil Google Street View eine so bedeutende, zentrale und auch nutzenbringende Anwendung darstellt, ist es wichtig, dass der Staat hier seiner Gewährleistungsverantwortung für Grundrechte und Gemeinwohlinteressen nachkommt und Grundsätze beispielsweise für ein Widerspruchsverfahren festlegt.
Der öffentliche Raum bleibt ein öffentliches Gut - auch im Internet. Zugänglichkeit für alle und jeden ist vom Staat auch in der digitalen Welt zu gewährleisten. Sie kann nicht von der Generosität eines Konzerns abhängen. Angesichts der enormen Potentiale und Bedeutung von Google Street View muss deswegen auch über die Verpflichtung zu einem freien Zugang bzw. eine Beteiligung der Öffentlichkeit an den Gewinnen einer solchen Anwendung gesprochen werden.
Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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